Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Alhaj Umzug München

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Alhaj Umzug München, Inhaber Mahmoud Alhaj Mohammad (nachfolgend „wir“), und unseren Kunden, sowohl Privatkunden (Verbraucher) als auch Geschäftskunden (Unternehmer), über Umzugs- und Transportdienstleistungen.

2. Leistungen

Wir bieten insbesondere folgende Leistungen an:
– Privatumzüge
– Firmenumzüge
– Entrümpelung und Entsorgung
– Möbelmontage und -demontage
– Umzugshilfen inkl. Ein- und Auspackservice
– Umzüge innerhalb Deutschlands und Europas

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus unserem jeweiligen schriftlichen Angebot.

3. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch:
a) unser schriftliches Angebot (z. B. per E-Mail, Nachricht oder schriftlich vor Ort) und
b) die schriftliche Bestätigung des Kunden (z. B. per E-Mail, Nachricht, Unterschrift)
oder durch eine ausdrückliche mündliche Bestätigung vor Ort bzw. am Telefon, wenn der Kunde unsere Leistungen daraufhin in Anspruch nimmt.

Vorherige Besichtigungen zur Angebotserstellung sind für den Kunden kostenlos.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Unsere Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich alle Preisangaben in Euro inkl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
(2) Die Zahlung erfolgt grundsätzlich nach erbrachter Leistung, per Barzahlung oder Überweisung.
(3) Wir sind berechtigt, je nach Auftragsvolumen und erwarteten Fremdkosten eine Anzahlung zu verlangen, um unsere Umkosten zu decken. Die Höhe der Anzahlung wird im Angebot oder separat mit dem Kunden vereinbart und auf den Gesamtpreis angerechnet.

5. Stornierung durch den Kunden

(1) Der Kunde kann den Auftrag stornieren. Im Falle einer Stornierung nach verbindlicher Terminvereinbarung sind 20 % des vereinbarten Gesamtpreises als Stornogebühr fällig.
(2) Bereits entstandene nachweisbare Fremd- oder Vorbereitungskosten (z. B. Halteverbotszone, Maut, besondere Materialbestellung) können zusätzlich abgerechnet werden, sofern sie im Angebot oder gesondert mit dem Kunden vereinbart wurden.

6. Zusatzleistungen und Zusatzkosten

(1) Zusatzleistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen (z. B. zusätzliche Kubikmeter, weitere Tragewege, weitere Etagen, zusätzliche Entsorgungsmengen), werden nur dann berechnet, wenn sie mit dem Kunden abgesprochen und vereinbart wurden.
(2) Es entstehen keine zusätzlichen Kosten, die nicht zuvor mit dem Kunden besprochen oder beauftragt wurden.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass:
– alle Zugangswege (Treppenhaus, Flure, Türen) frei begehbar sind,
– Halteflächen vor dem Objekt soweit möglich freigehalten werden,
– er uns vorab auf besondere Wertgegenstände oder empfindliche Güter hinweist,
– keine verbotenen oder gefährlichen Gegenstände (z. B. Gefahrstoffe, illegale Güter) transportiert werden.

Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und entstehen dadurch Verzögerungen oder Mehraufwand, sind wir berechtigt, den zusätzlichen Aufwand entsprechend der vereinbarten oder ortsüblichen Stundensätze zu berechnen – jedoch nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden.

8. Haftung und Versicherung

(1) Wir haften im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur für Schäden, die durch uns oder unsere Mitarbeiter schuldhaft verursacht wurden.
(2) Es besteht eine Haftpflicht- und Transportversicherung. Schäden, die durch uns verursacht werden, sind im Rahmen der jeweiligen Versicherungsbedingungen versichert.
(3) Für Schäden, die durch unzureichende Verpackung des Kunden, durch nicht ordnungsgemäß gesicherte Inhalte in Kartons oder Möbeln oder durch verbotene Gegenstände entstehen, haften wir nicht.

9. Schadensanzeige

(1) Offensichtliche Schäden sind unverzüglich, möglichst am Umzugstag, zu melden. Der Kunde soll die Schäden schriftlich (z. B. per E-Mail mit Fotos) anzeigen.
(2) Erfolgt nach Abschluss der Leistung keine Meldung und quittiert der Kunde die ordnungsgemäße Durchführung, gehen wir davon aus, dass die Leistung mangelfrei erbracht wurde. Spätere Reklamationen sind dann grundsätzlich ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

10. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (z. B. extremes Wetter, Streik, unvermeidbare Verkehrsstörungen) können zu Verzögerungen oder zur Unmöglichkeit der Leistung führen. In diesen Fällen haften wir nicht für Verzögerungsschäden; bereits geleistete Anzahlungen werden zurückerstattet, soweit keine Leistung erbracht werden konnte.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand München.
(3) Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen.

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Lächender Lieferant in blauer Arbeitskleidung hält ein Kartonpaket vor einem Lieferwagen.